Kue-Ken optimiert elektrische Fahrantriebe

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der  Kue-Ken GmbH

 

§ 1 Allgemeines

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

  1. Alle Angebote der Kue-Ken GmbH sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht.

 

§ 3 Schriftform

 

  1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

 

§ 4 Preise und Preiserhöhungen

 

  1. Die Preise sind EURO-Preise. Alle genannten Preise sind Nettopreise auf die die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.
  2. Grundlage für die Berechnung der Leistungen ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts Anderes vereinbart ist.

 

§ 5 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

 

  1. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt worden sind.
  2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn die Kue-Ken GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
  3. Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an die Kue-Ken GmbH zu leiten; außerdem sind relevante Daten und Dokumente auszuhändigen.
  4. Kommt die Kue-Ken GmbH mit seiner Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
  5. Die erbrachten Berechnungen und Simulationen der Kue-Ken GmbH bezüglich Verluste und Effizienz elektrischer Antriebe dienen ausschließlich dazu, die Anzahl nötiger Messungen des Auftraggebers an Prüfständen zu reduzieren und können abschließende Messungen zur Validierung der Ergebnisse keineswegs ersetzen. Diese Berechnungen unterliegen keiner Norm. Ein verbindlicher Anspruch auf eine bestimmte Genauigkeit der Berechnungsergebnisse besteht nicht. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen.

 

§ 6 Leistungserschwernis und Unmöglichkeit

 

  1. Die Kue-Ken GmbH wird von seiner Leistung freigestellt, falls die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in §8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
  2. Sollte die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 

  1. Die gelieferte Leistung bleibt Eigentum der Kue-Ken GmbH bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen. 

 

§ 8 Haftung

 

  1. Die Kue-Ken GmbH haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden nichts Anderes ergibt.
  2. Für den Erfolg, welcher aus der Beauftragung resultiert, kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe, jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen.
  3. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Regelungen zwingend gehaftet wird, so etwa 
    1. bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kue-Ken GmbH oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
    2. bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kue-Ken GmbH beruhen;
    3. bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kue-Ken GmbH;
    4. bei Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) der Kue-Ken GmbH oder gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, (in diesem Fall jedoch nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden);
    5. wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die verwendete Software fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist. Schäden dieser Art sind an den Hersteller/Programmierer der entsprechenden Software zu richten.
  4. Sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Auftraggeber zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.
  5. Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, als diese gelten die einschlägigen Normen der betroffenen Gewerke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

 

§ 9 Zahlungsbedingungen

 

  1. Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich.
  2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Kue-Ken GmbH berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen.
  3. Die Abrechnung von beauftragten und erbrachten Leistungen kann in Teilrechnungen erfolgen.
  4. Bei Auftragswerten über 10.000,- Euro netto können 30% der Auftragssumme bei Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt werden.

 

§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz

 

  1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand Oberviechtach.
  3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Kue-Ken GmbH. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.
  4. Die Kue-Ken GmbH ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

 

  1. Sollte die Kue-Ken GmbH in Folge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderen für die Kue-Ken GmbH unabwendbaren Umständen gehindert sein, ihre vertraglichen Leistungen zu erbringen, ist sie für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Sieht sich die Kue-Ken GmbH aus den vorstehend genannten Gründen an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird sie dies unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten wiederaufgenommen werden können, wird sie dies dem Auftraggeber mitteilen.
  2. Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten.
  3. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Für diesen Vertrag ist deutsches Recht gültig. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Parteien Oberviechtach. Der Erfüllungs- und Leistungsort ist Teunz.
  5. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.

 

 

Stand: 25.01.2023

 

Kue-Ken GmbH

Am Steinbruch 6 

92552 Teunz

Germany